Wenn du soziale Plugins oder das Facebook-SDK für JavaScript auf Webseiten bzw. für Dienste, einschließlich Apps, verwendest, die sich an Kinder richten, oder wenn du bewusst persönliche Daten von Kindern erfasst, bist du dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze einzuhalten.
In den USA beispielsweise müssen Betreiber von Webseiten, Apps oder Diensten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten oder bewusst persönliche Informationen über Kinder unter 13 Jahren sammeln, die US-Verordnung zum Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern einhalten. Dieses Dokument enthält den alternativen Code, den du in den USA und in anderen Ländern oder Bundesstaaten für unsere sozialen Plugins und das Facebook-SDK für JavaScript verwenden musst, in denen sich nach geltendem Recht an Kinder gerichtete Webseiten und Dienste von den Webseiten, Apps oder Diensten für allgemeine Zielgruppen unterscheiden müssen.
Welche sozialen Plugins du verwenden kannst, hängt davon ab, welche der folgenden Kategorien für deine Webseite, deine App oder deinen Dienst gelten:
Soziale Plugins, die nicht in der betreffenden Kategorie für deine Webseite, deine App oder deinen Dienst enthalten sind, sollten nicht verwendet werden.
Du bietest entweder (1) eine Webseite, eine App oder einen Dienst für Kinder an und deine primäre Zielgruppe sind Personen unter 13 Jahren, oder du bietest (2) eine Webseite, eine App oder einen Dienst für Kinder an, aber deine primäre Zielgruppe sind Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind, und deine Webseite, deine App oder dein Dienst umfasst keine Altersbeschränkung.
kid_directed_site
wie unten gezeigt auf „true“ setzen.kidDirectedSite
im FB.init()
-Aufruf wie unten gezeigt auf „true“ setzen.kid_directed_site
für den „Gefällt mir“-Button (iframe-Version)Wenn du die iframe-Version des „Gefällt mir“-Buttons verwendest, musst du den Parameter kid_directed_site
an die URL im src-Attribut anhängen:
<iframe src="//www.facebook.com/plugins/like?href=http%3A%2F%2Fexample.com%2F&amp;kid_directed_site=true" scrolling="no" frameborder="0" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px" allowTransparency="true"> </iframe>
kidDirectedSite
für den „Gefällt mir“-Button (JavaScript-SDK-Version)Wenn du die JavaScript-SDK-Version des „Gefällt mir“-Buttons verwendest, musst du die Initialisierung des Facebook-SDKs für JavaScript ändern, um den Parameter kidDirectedSite
aufzunehmen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, je nachdem, wie du das SDK aktuell initialisierst.
Vorher:
FB.init({ appID: <APP_ID>, status: true, xfbml: true });
Nachher:
FB.init({ appID: <APP_ID>, status: true, xfbml: true, kidDirectedSite: true });
Vorher:
https://connect.facebook.net/en_US/sdk.js#xfbml=1
Nachher:
https://connect.facebook.net/en_US/sdk.js#xfbml=1&kidDirectedSite=1
Deine Webseite, deine App oder dein Dienst ist an Kinder gerichtet, aber die primäre Zielgruppe sind Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind. Deine Webseite oder deine App umfasst eine Altersbeschränkung.
Wenn Nutzer deiner Webseite, deiner App oder deines Dienstes dir mitteilen, dass sie mindestens 13 Jahre alt sind, kannst du eines unserer standardmäßigen Plugins für allgemeine Zielgruppen verwenden.
Wenn Nutzer dir glaubhaft versichert haben, jünger als 13 Jahre zu sein, solltest du unsere Plugins für diese Nutzer nicht verwenden. Möchtest du unsere Plugins weiterhin für Webseiten, Apps oder Dienste verwenden, die von Nutzern über und unter 13 Jahren verwendet werden, musst du für die Nutzer, von denen du weißt, dass sie jünger als 13 Jahre sind, die folgenden Schritte ausführen. Nach der Implementierung wird das Laden der Plugins, die du andernfalls für deine Webseite, deine App oder deinen Dienst verwendest, für Nutzer unter 13 Jahren verhindert.
<div class="fb-like" />
oder <div class="fb-comments" />
.Falls du eine Webseite, eine App oder einen Dienst mit Altersbeschränkungen für eine allgemeine Zielgruppe anbietest und folglich weißt, dass bestimmte Nutzer jünger als 13 Jahre sind, musst du dieselben Einschränkungen einhalten, die in diesem Abschnitt für Nutzer unter 13 Jahren aufgeführt sind.